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Häufige Fragen zur Altersvorsorge
Die Altersvorsorge, eins der vielen Problemthemen in Deutschland. Die Politik gibt das Problem an die Bürger, indem Sie privat vorsorgen sollen. Doch viele Fragen sich, wie soll man noch sparen, wenn die Kosten sowieso schon so hoch sind und welche Möglichkeiten gibt es überhaupt. Hier lesen Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema Altersvorsorge. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
1. Was ist eine Altersvorsorge?
Unter Altersvorsorge versteht man Sparpläne, die im Rentenalter per monatlicher Rente oder Einmalzahlung zu der gesetzlichen Rente hinzukommen.
2. Wer braucht eine Altersvorsorge?
Da es mit Eintritt in das Rentenalter zu einer enormen finanziellen Lücke kommen kann, sollte jeder Arbeitnehmer oder Selbständige eigenverantwortlich für seinen Renteneintritt finanziell vorsorgen. In welchem Rahmen dies geschieht ist individuell zu betrachten, da es hierzu mehrere Möglichkeiten mit unterschiedlichen Voraussetzungen und steuerlichen Ansätzen gibt.
2. Welche Altersversorgungsmöglichkeiten gibt es?
Nachdem zum 01.01.2005 das Alterseinkünftegesetz in Deutschland in Kraft getreten ist, wird die Altersversorgung in 3 Schichten unterteilt.
Schicht 1:
- gesetzliche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- Basis Rente oder auch Rürup Rente genannt
Schicht 2:
- Betriebliche Altersversorgung
- Riesterrente
Schicht 3:
- Private Rentenversicherung Um selbst für seine Altersrente privat vorzusorgen, steht die Basis Rente, Riester Rente, betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung) und die private Rentenversicherung zu Verfügung.
3. Wie hoch ist meine gesetzliche Rente?
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Höhe der gesetzlichen Rente vom jeweiligen Einkommen, den Beitragsjahren und noch anderen Faktoren abhängt. Die Höhe Ihres Rentenanspruchs können Sie Ihrem jährlichen Schreiben der Rentenkasse entnehmen. Dort ist der derzeitige Rentenanspruch und der künftige Altersrentenanspruch auf Basis der aktuellen Beitragszahlung vermerkt. Wichtig ist zu erwähnen, dass diese Altersrente nicht netto ist, sondern hier noch Beiträge zur Krankenkasse und eventuell auch Steuern fällig werden.
4. Wieviel muss ich privat für meine Rente sparen?
Diese Frage höre ich sehr oft, kann sie aber nicht pauschal beantworten. Es ist sinnvoll, sich seine Rentenlücke von einem Fachmann berechnen zu lassen, anhand dieser Lücke wird dann ein Beitrag errechnet, der dieses Defizit dann schließt. Als kleine Faustformel gilt, dass 10 % des Nettoeinkommens monatlich in die private Altersversorgung fließen sollen.
5. Kann ich auch eine betriebliche Altersversorgung machen?
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese für den Arbeitnehmer einzurichten, sondern er muss seinem Arbeitnehmer lediglich einen der möglichen Durchführungswege zu Verfügung stellen. Seit 01.01.2019 gilt, dass der Arbeitgeber einen Neuabschluss innerhalb der betrieblichen Altersversorgung bezuschussen muss, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die Höhe des Zuschusses wird dann auf 15 % des Umwandlungsbeitrags pauschalisiert.
6. Was ist eine Riester – Rente?
Eine Riester Rente ist eine staatlich geförderte und bezuschusste Zusatzrente, die bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden kann. Die Grundzulage beträgt pro Person und Jahr 175 €, für Kinder beträgt diese Zulage 185 € und für alle Kinder, die ab 2008 geboren sind beträgt die Zulage 300 € pro Jahr. Die volle Zulage erhalten Sie dann, wenn Sie 4 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens - maximal 2.100 € pro Jahr inkl. Zulagen – in die Riesterrente einzahlen. Wenn Sie eine geringere Einzahlung vornehmen möchten, dann ist das möglich, Ihre Zulage wird dann prozentual auf Ihre Einzahlung angepasst. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 € p.a. und einen Höchstbeitrag von 2.100 € p.a., alles was außerhalb dieses Bereichs liegt wird nicht gefördert.
7. Was ist eine Rürup – Rente?
Die Basisrente oder auch umgangssprachlich Rürup Rente genannt, wurde mit dem Alterseinkünftegesetz zum 01.01.2005 als steuerlich begünstigte Form der Altersversorgung hierzulande eingeführt. Sie ist für den Personenkreis interessant, der während der Ansparphase (bis zum Rentenalter) ein höheres steuerliches Einkommen erzielt bzw. für Selbständige, die auf dieser Basis ihre eigene Altersversorgung gestalten, als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge zur Basis Rente können als Sonderausgaben vom Gesamtbeitrag der Einkünfte abgezogen werden. Der anrechenbare Anteil ist gestaffelt. Für 2019 gilt 88% des Beitrags (max. 24.305 € ledige/48.610 € verh.) kann abgezogen werden. Dieser anrechenbare Anteil steigt jährlich um 2 %, bis im Jahre 2025 dann der komplette Beitrag im Rahmen der maximalen Grenzen abgezogen werden kann. Die Basis Rente sieht keine Einmalauszahlung vor, sondern gilt als lebenslange Leibrente.
8. Was ist eine private Rentenversicherung?
Unter einer privaten Rentenversicherung versteht man einen Sparplan für die Altersversorgung, der bei Eintritt in das Rentenalter eine Zusatzrente auszahlt. Diese Sparpläne befinden sich in einem Versicherungsmantel und werden dadurch steuerlich anders bewertet als vergleichsweise ein reiner Sparplan bei einer Bank. Sinnvollerweise sollte die private Rentenversicherung auf ein Endalter (zum Rentenbeginn aktuell 67 Jahren) abgeschlossen werden. Die private Rentenversicherung kann bei Endalter auf Rentenbasis, Einmalzahlung oder anteilig beides ausgezahlt werden. Die Beitragshöhe beginnt meist bei 50 € monatlich und kann entsprechend nach oben angepasst werden. Generell können unterjährig auch Zuzahlungen erbracht werden. Diese Art der Rentenversicherung kann auf Fondsbasis abgeschlossen werden und somit eine echte Alternative hinsichtlich Zins und Rendite sein.
9. Lohnt sich eine private Altersversorgung?
Selbst wenn Sie monatlich Geld unter das Kopfkissen legen und so konsequent sind, niemals an das Ersparte dran zu gehen – gut, Sie werden dann zwar nach einigen Jahren im Sitzen schlafen müssen – allerdings steht Ihnen dann zu Ihrem Renteneintritt ein ordentliches Sümmchen zu Verfügung, welches Sie ohne das Sparen nicht gehabt hätten. Somit lohnt es sich auf jeden Fall für die Altersversorgung zu sparen. Aber mal im Ernst, der Finanzmarkt bietet sehr viele Lösungen in diesem Bereich. Es gibt konservative Möglichkeiten mit einem derzeitigen Garantiezins von 0,9 % p.a. Es gibt aber auch fondsbasierte Produkte mit höheren Renditemöglichkeiten. Welche Altersversorgung für Sie die Richtige ist, dies sollten Sie mit einem Experten Ihres Vertrauens genauer besprechen.
10. Welche Art von privater Vorsorge ist für mich die Richtige?
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ihre derzeitige finanzielle Situation, das aktuelle Eintrittsalter, sollen steuerliche Vorteile genutzt werden. Generell gilt aber übergreifend, eine Anlage für die Altersversorgung sollte bis zum Rentenalter bespart werden ohne zwischendrin an das Besparte zu gehen. Aus diesem Grunde sollte der Beitrag so gewählt werden, dass dieser auch bedient werden kann, wenn mal unvorhergesehene Ausgaben auf einen zukommen.
11. Kann ich mir die Rente auch auf einmal auszahlen lassen?
Die Basisrente sieht solch eine Lösung nicht vor, bei der Riester Rente können Sie 30 % der Anlage zum Rentenalter als Einmalzahlung auswählen. Bei der privaten Rentenversicherung, die in der Schicht 3 zu finden ist, können Sie Tarife mit Option auswählen. Dort haben Sie dann die Möglichkeit diese Verträge zum Renteneintritt als Einmalzahlung auszahlen zu lassen.
12. Was ist mit meiner Rente wenn ich auswandern will?
Solange Sie hierzulande eine Bankverbindung besitzen, auf die die Zusatzrente monatlich eingeht, können Sie diese an Ihre Wahlheimat weiterleiten lassen.
13. Ist meine private Rente steuerfrei?
Die privaten Rentenversicherungen, die Beginn vor dem 01.01.2005 hatten, sind in ihrer Auszahlung steuerfrei, sofern diese bei Ablauf 12 Jahre Laufzeit hatten und mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt wurden. Zusätzlich muss der Todesfallschutz mindestens 60 % der Vertragssumme betragen. Alle Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, werden je nach Zugehörigkeit (Alterseinkünftegesetz Schicht 1 – 3) in den 3 Schichten unterschiedlich besteuert. Bei der privaten Rentenversicherung, die in der 3. Schicht beheimatet ist, wird bei Einmalauszahlung die Hälfte der Erträge mit dem dann gültigen Steuersatz besteuert. Wenn die Rentenoption gewählt wird, wird die monatliche Rente mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser steuerpflichtige Anteil wird immer kleiner, je später der Renteneintritt stattfindet. Wenn von dem aktuellen Renteneintrittsalter von 67 Jahren ausgegangen wird, dann wäre der besteuerte Ertragsanteil 17 %.
Beispiel:
Renteneintritt mit 67 Jahren, Zusatzrente aus einer privaten Rentenversicherung beträgt monatlich 500 Euro.
500 x 12 = 6.000 €
6000 € x 17 % = 1.020 € 1.020 €
würden nun mit ihrem zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuersatz versteuert werden.
14. Kann ich die Beiträge in meine private Rente von der Steuer absetzen?
Hier muss man differenzieren in Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden und danach. Eine Kapital - Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, gilt als Altvertrag, somit sind die Beiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen. Bei einem Altvertrag in Form einer Rentenversicherung, hier muss das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen sein, dann sind auch diese Beiträge steuerlich geltend zu machen. Bei den Neuverträgen ab 2005 ist die Rürup Rente und die Riester Rente steuerlich gefördert. Wie sich das im Einzelnen auswirkt, sollte mit einem Fachmann besprochen werden. Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung hingegen können nach 2005 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.